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Solaranlagen / Balkonkraftwerke

An die Gesellschafter der Kolonie Bünte. Hiermit gibt der Vorstand bekannt, dass die Errichtung von Balkonkraftwerken/Solaranlage in der Gartenkolonie unter folgenden Voraussetzungen geduldet wird. Für eine Überproduzierte Menge an Strom, die dem Stromnetz der Stadtwerke zugeführt wird, werden keine Kosten erstattet. Sollten durch die Anlagen technische Defekte oder gar Probleme mit den Stadtwerken entstehen, haftet der jeweilige Pächter dafür. Ein Einbau von digitalen Stromzählern ist in den Kästen der Gartenanlage der Kolonie Bünte aus Platzgründen gar nicht möglich. Hier muss der jeweilige Pächter mit den Stadtwerken eigene Lösungen auf seinem Grundstück erarbeiten. Sollten zusätzliche Kosten oder gar Störungen der Stromanlage der Kolonie Bünte entstehen, sind hier die jeweiligen Pächter haftbar zu machen. MfG. Der Vorstand der SWG Kolonie Bünte